Arbeitszimmer-Bungalow auf Wohngrundstück kein außerhäusliches Arbeitszimmer
Tätigkeitsmittelpunkt eines EDV-Dozenten
Leitsatz
1. Ein Arbeitszimmer in einem Bungalow, welcher auf dem vom Steuerpflichtigen bewohnten Hausgrundstück unmittelbar neben dem
Wohnhaus liegt, ist in die häusliche Sphäre eingebunden und damit als häusliches Arbeitszimmer anzusehen, auch wenn der Bungalow
über einen separaten Eingang verfügt.
2. Ein EDV-Dozent, der – im häuslichen Arbeitszimmer vorbereitete –Schulungen in MS-Office Produkten und Spezialprogrammen
im Seminarraum seines Arbeitgebers und beim Kunden erteilt, hat seinen Betätigungsmittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
Fundstelle(n): UAAAC-96135
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