Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Wohnsitzes einer Familie aus familiären Gründen und Weiterarbeit eines Ehegatten
am bisherigen Wohnort für den bisherigen Arbeitgeber
Leitsatz
1. Arbeiten Ehegatten zunächst am selben Ort und verlegen sie den Familienwohnsitz nunmehr an den weit entfernten Wohnort
der Eltern beider Ehegatten, um die Eltern unterstützen zu können, so sind der Umzug sowie die Begründung einer doppelten
Haushaltsführung nicht „beruflich”, sondern privat veranlasst.
2. Findet in diesem Fall nur ein Ehegatte am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle und arbeitet der andere Ehegatte weiter am bisherigen
Wohnort für seinen bisherigen Arbeitgeber, so kann andere Ehegatte auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG keine
Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung geltend machen; das gilt auch dann, wenn er beim Arbeitgeber intern
die Stelle wechselt.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 48/2008 S. 4464 KAAAC-96134
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