Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses über ein geschenktes und an den Schenker zurück vermietetes Grundstück
Fremdvergleich des Mietverhätnisses bei Angehörigen
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
Leitsatz
1. Ein Mietverhältnis ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn Eltern das von ihnen bewohnte Grundstück schenkweise je zur
Hälfte auf ihren Sohn und dessen Ehefrau übertragen haben, im Rahmen der Rückvermietung des Grundstücks an die Eltern hingegen
nicht beide Eigentümer, sondern allein der Sohn als Vermieter auftritt.
2. Können die Versorgungsleistungen nicht aus den erzielbaren Nettoerträgen des übernommenen Vermögens gezahlt werden, sind
sie nicht als dauernde Last abziehbar (, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, und
vom X R 50/01, BStBl II 2005, 130). Soweit die nach der Vermögensübergabe zu erwartende Ergebnissteigerung hingegen
die Folge vom Vermögensübernehmer vorgenommener wesentlicher, über die bloße Erhaltung und Reparatur hinausgehender Veränderungen
am übergebenen Vermögen ist, bleibt sie für die Ertragsprognose außer Betracht (, BStBl
II 2005, 130).
Fundstelle(n): QAAAC-96119
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