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FG Münster Urteil v. - 1 K 2405/04 F

Gesetze: EStGEStGEStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2

Mitunternehmerbesteuerung:

Sondervergütungen bei Schwestergesellschaften

Leitsatz

1) Leistungen einer nicht gewerblich tätigen Schwestergesellschaft sind, soweit zwischen den Gesellschaftern Personenidentität besteht, gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG als Sondervergütungen bei der die Leistung empfangenden Personengesellschaft zu erfassen.

2) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG gilt für alle Personengesellschaften und damit auch für Partnerschaftsgesellschaften.

Fundstelle(n):
CAAAC-96115

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