Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers
Leitsatz
Ein Arbeitnehmer kann die Steueranmeldungen des früheren Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betreffen.
Die LSt-Anmeldung betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der LSt unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu
dulden hat. Der Rechtsschutz des Arbeitnehmers macht es daher erforderlich, dass er die Anmeldung der LSt anfechten bzw. einen
Antrag auf Änderung stellen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2009 S. 708 Nr. 14 DStRE 2009 S. 44 Nr. 1 EFG 2008 S. 1970 Nr. 24 IStR 2008 S. 889 Nr. 24 JAAAC-96104
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