Kein Finanzrechtsweg bei Arbeitnehmerklage auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung
Leitsatz
Für Klagen eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung ist nur
der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.
Entscheidend für die Frage, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch
hergeleitet wird. Sind an dem Rechtsstreit ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, scheidet eine Zuordnung zum öffentlichen
Recht grundsätzlich aus.
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 187 Nr. 3 EFG 2008 S. 1987 Nr. 24 ZAAAC-96103
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