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Thesaurierende Spezial- und Publikumsfonds – BMF setzt sich über Gesetzeswortlaut hinweg
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. (BGBl 2007 I S. 1912) hat der Gesetzgeber die Abgeltungsteuer eingeführt und damit die Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend geändert. Investmentfonds behalten dabei gegenüber der Direktanlage Besteuerungsvorteile, die es dem Fondsanleger ermöglichen, bestimmte Wertzuwächse im Fonds langfristig zu konservieren. In diesem Zusammenhang sollte die Einführung eines § 18 Abs. 2a InvStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 verhindern, dass vermögende Privatpersonen durch die Nutzung von Spezialfonds und bestimmten Publikumsfonds ungerechtfertigte Steuervorteile erzielen. Das BMF nimmt mit zu den Regelungen des § 18 Abs. 2a InvStG Stellung. Der nachfolgende Aufsatz gibt hierzu eine kritische Einschätzung und macht auf mögliche praktische Probleme bei bestimmten Publikumsfonds aufmerksam.
I. Abgeltungsteuer: Gesonderte Übergangsregelungen für Spezial- und Publikumsfonds
Ab dem Jahr 2009 unterliegen grundsätzlich alle ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Fondserträge der Abgeltungsteuer. Nicht ausgeschüttete Erträge aus bestimmten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus der Veräußerung von Wertp...