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Bewertung der Einlage eines GmbH-Anteils
Die Einlage eines GmbH-Anteils in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen erfolgt grundsätzlich mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Allerdings sind nach dem 2. Halbsatz der Vorschrift höchstens die Anschaffungskosten des GmbH-Anteils anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige gem. § 17 Abs. 1 EStG an der GmbH wesentlich beteiligt ist. Nach dem kommt es auch dann zu einer Bewertung der Einlage höchstens mit den Anschaffungskosten, wenn
die wesentliche Beteiligung erst im Zeitpunkt der Einlage entstanden ist, z. B. aufgrund eines Erbfalls, aufgrund dessen der Erbe wesentlich beteiligt wurde und die Beteiligung zugleich notwendiges Betriebsvermögen wurde,
die wesentliche Beteiligung innerhalb der Fünfjahresfrist des § 17 EStG nur an einem einzigen Tag bestanden hat,
nur ein Teil der ...