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BFH 05.06.2008 IV R 73/05, BBK 22/2008 S. 4826

Bewertung der Einlage eines GmbH-Anteils

Die Einlage eines GmbH-Anteils in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen erfolgt grundsätzlich mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Allerdings sind nach dem 2. Halbsatz der Vorschrift höchstens die Anschaffungskosten des GmbH-Anteils anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige gem. § 17 Abs. 1 EStG an der GmbH wesentlich beteiligt ist. Nach dem kommt es auch dann zu einer Bewertung der Einlage höchstens mit den Anschaffungskosten, wenn

  • die wesentliche Beteiligung erst im Zeitpunkt der Einlage entstanden ist, z. B. aufgrund eines Erbfalls, aufgrund dessen der Erbe wesentlich beteiligt wurde und die Beteiligung zugleich notwendiges Betriebsvermögen wurde,

  • die wesentliche Beteiligung innerhalb der Fünfjahresfrist des § 17 EStG nur an einem einzigen Tag bestanden hat,

  • nur ein Teil der ...