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Rückforderung von dem Arbeitgeber zu Unrecht erstatteter Lohnsteuer
Das Finanzamt kann Lohnsteuer, die es dem Arbeitgeber aufgrund fehlerhafter Lohnsteueranmeldungen zu Unrecht erstattet hat, nur zurückfordern, wenn es zunächst die fehlerhafte Festsetzung ändert. Eine unmittelbare Rückforderung der Lohnsteuer durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO – ohne vorherige Korrektur – ist nach Ansicht des FG München hingegen nicht möglich.
Im Streitfall hatte der Arbeitgeber eine berichtigte Lohnsteueranmeldung abgegeben, dabei aber versehentlich eine zu niedrige Lohnsteuer angemeldet, so dass das FA zu viel erstattete. Es erließ dann einen Abrechnungsbescheid und forderte die restliche Erstattung zurück.
Das FG beanstandete diese Vorgehensweise des FA: Ein Abrechnungsbescheid betrifft das Erhebungsverfahren und dient daher nur der Klärung von Str...