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Bayerisches Landesamt für Steuern 10.11.2008 S 2221.1.1-6/4 St 32/St 33, NWB direkt 47/2008 S. 7

Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung bei weiterbeschäftigten Rentnern

Der nach § 172 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu entrichtende Beitrag ist kein steuerfreier Arbeitgeberanteil nach § 3 Nr. 62 EStG, da der Beitrag nicht für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleistet wird. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH zur Kürzung des Vorwegabzugs. In seinem hat der BFH ausgeführt, dass der Arbeitslohn, für den im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung geleistet wurde, nicht für die Kürzung des Vorwegabzugs heranzuziehen ist, da die geleisteten Arbeitgeberbeiträge keine Auswirkungen auf den Umfang der dem Arbeitnehmer zustehenden Rentenansprüche haben. Insoweit werden die Pauschalbeiträge nicht für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleistet. Mit hat ...