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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat folgenden Punkt neu in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen: (Nr. 7.) Höhe des Freibetrags zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes (§ 33a Abs. 2 EStG) für Veranlagungszeiträume ab 2002.