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IWB Nr. 21 vom Seite 1041 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 708

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Freiburg

Dr. Magnus Hindersmann und und Dr. Michael Myßen

Seit dem gilt im Schweizer Kanton Freiburg ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Die Autoren stellen das neue Recht dar und gehen dabei auch auf wesentliche Unterschiede zu der bisher geltenden Rechtslage ein. Auch im Hinblick auf die gegenwärtige Diskussion über die Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland bringt ein Blick über die Grenze neue Ideen, zumal in der Schweiz die Erbschaft- und Schenkungsteuer Kantonsmaterie ist, so dass nebeneinander eine Vielzahl unterschiedlicher kantonaler Regelungen existieren.

I. Überblick

1. Einführung

Der große Rat des Kantons Freiburg hat gestützt auf Art. 81 der Verfassung des Kantons am die völlige Reformierung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts beschlossen. Vormals galt in Freiburg im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Gesetz betreffend die Einregistrierungsgebühren v. (vgl. dazu Hindersmann/Myßen, a. a. O., Rn. 1929 ff.). Nach der früheren Gesetzkonzeption wurde die Erbschaft- bzw. Schenkung- S. 1042steuer nicht als klassische Erbanfallsteuer erhoben, sondern als Gebühr auf die Einregistrierung der den Vermögensübergang dokument...