Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 21 vom Seite 822

Die Zinsschranke bei konzernfreien Kapitalgesellschaften: Ausweitung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung und Besonderheiten beim Zinsvortrag

von Dipl.-Betriebsw. (FH), MBA International Taxation (Univ.) Thomas Kollruss, Frankfurt/M., und cand. Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Magnus Michaelis, Bremen und cand. Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Magnus Michaelis, Bremen

Konzernfreie Kapitalgesellschaften können Zinsaufwendungen unter der Zinsschranke vollumfänglich abziehen, sofern keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a Abs. 2 KStG vorliegt. § 8a Abs. 2 KStG sieht eine Zusammenrechnung der Beteiligungsquoten der einzelnen Gesellschafter jedoch nicht vor, so dass im Gegensatz zu § 8c KStG eine Quartett-Lösung (Beteiligung des einzelnen Gesellschafters ≤ 25 %) zur Vermeidung einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung und somit eine unbegrenzte Gesellschafter-Fremdfinanzierung möglich ist. Weiterhin lässt sich bei einer konzernfreien Kapitalgesellschaft das Fremdfinanzierungsvolumen des wesentlich beteiligten Gesellschafters (Beteiligung > 25 %) im Rahmen der 10%-Schädlichkeitsgrenze des § 8a Abs. 2 KStG durch entsprechende Fremdkapitalgewährung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters ausweiten. Mit anderen Worten: Je höher die Fremdkapitalgewährung durch den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter ist, desto höher kann sich die Fremdkapitalvergütung an den wesentlich beteiligten Gesellschafter in den Grenzen der 10%-Schädlichkeitsgrenze bei einer konzernfreien Kapitalgesellschaft belaufen (Ausweitung der Gesellschafter-Fremd...