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Ausschüttungspolitik der mittelständischen GmbH im Jahre 2008 vor Einführung der Abgeltungsteuer
Da ab dem VZ 2009 die Abgeltungsteuer in Kraft tritt, sind in der Praxis in den noch verbleibenden Wochen des Jahres 2008 Überlegungen zur optimalen Ausschüttungspolitik anzustellen. Zu entscheiden ist, ob bisher thesaurierte Gewinne einer Kapitalgesellschaft noch im Jahre 2008 oder erst ab 2009 ausgeschüttet werden sollen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Frage und dient gleichzeitig dazu, die mittelständische GmbH und deren Gesellschafter auf die Regelungen ab 2009 vorzubereiten und den sich ggf. ergebenden Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Was ist bei der Ausschüttungspolitik im Jahre 2008 generell zu beachten?
Wann ist die Abgeltungsteuer bei Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter von Vorteil?
Was ist demgegenüber zu beachten?
I. Abgeltungsteuer bei der GmbH ab 2009
Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 Buchst. d i. V. mit § 3c Abs. 2 EStG für Gewinnausschüttungen einer GmbH an ihre Gesellschafter mit Beteiligungen im Privatvermögen wird gem. § 52a Abs. 1 EStG ab dem VZ 2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt. Daraus folgt, dass Gewinnausschüttungen beim Gesellschafter
zusammen mit evtl. vorhandenen anderen Kapitaleinkünften i. S. ...