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StuB Nr. 21 vom Seite 814

Geldwerte Vorteile aus Arbeitgeberdarlehen:

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern häufig Darlehen. Eine solche Darlehensgewährung durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten kann bei dem Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinst ist.

Das IV C 5 – S 2334/07/0009 (DStR 2008 S. 2063 = Kurzinfo StuB 2008 S. 807) umfangreich zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Stellung bezogen. Hierbei sind folgende Aussagen für die Praxis bedeutsam:

Anwendungsbereich: Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht.

Nach der Verwaltungsauffassung fallen unter den Anwendungsbereich „Arbeitgeberdarlehen” insbesondere nicht

  • Reisekostenvorschüsse,

  • ein vorschüssiger Auslagenersatz,

  • als Arbeitslohn zufließende Lohnabschläge und

  • als Arbeitslohn zufließende Lohnvorschüsse, sofern es sich bei letzteren nur um eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns handelt.

Diese Vora...