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FG Hamburg 15.07.2008 4 K 41/05, NWB direkt 46/2008 S. 10

Zölle: Irrtümlich gewähltes Verfahren

Eine Ungültigerklärung der Zollanmeldung setzt einen Antrag des Anmelders voraus, der innerhalb der Frist von drei Monaten (Art. 251 a ZK-DVO) gestellt werden muss.