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FG Baden-Württemberg 08.04.2008 4 K 1942/07, NWB direkt 46/2008 S. 3

„Vollständige” Unterschrift oder Paraphe bei einer Klageschrift – Bekanntgabevollmacht bei Ehepaaren

Dem Schriftformerfordernis des Klageschriftsatzes wird genügt, wenn sich aus dem Namenszug der handschriftlichen Unterschrift in Zusammenschau mit der maschinenschriftlichen Wiederholung des Namens unter der Unterschrift mindestens einzelne Buchstaben erkennen lassen und es sich eindeutig um die Wiedergabe eines Namens und nicht nur eines Namenszeichens handelt. Auch eine hohe Anzahl von Fehlleistungen des Finanzamts würde es nicht rechtfertigen, bei wiederholter und erheblicher Vernachlässigung öffentlich-rechtlicher Erklärungspflichten von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen. Der steuerliche Mandatsträger hat den tatsächlich gegebenen Verhältnissen Rechnung zu tragen, indem er seine Tätigkeit auch unter Berücksichtigung steigender Lasten durch kompliziertere Steuergesetz...