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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 5

Verschmelzung löst Anschaffung i. S. des § 23 EStG aus

Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte im VZ 2000 verfassungsgemäß

Jens Intemann

Veräußert ein Steuerpflichtiger Anteile an einer Körperschaft, die er anlässlich einer Verschmelzung erhalten hat, innerhalb eines Jahres nach der Verschmelzung, liegt ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor ( ). Da der Anteilseigner für seine Anteile an der übertragenden Körperschaft Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhält, liegt aus Sicht des Anteilseigners ein Tausch vor. Ein Tausch stellt regelmäßig einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang dar, der den Lauf der einjährigen Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Gang setzt. Darüber hinaus bestätigt der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte im VZ 2000.

Voraussetzung eines privaten Veräußerungsgeschäfts

Die Veräußerung privater Wirtschaftsgüter ist grundsätzlich nicht steuerbar – es sei denn, die Voraussetzungen des § 23 EStG sind erfüllt. Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung des nämlichen Wirtschaftsguts innerhalb bestimmter Fristen voraus. Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht ...