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Besteuerung der Societas Europaea
Die laufende Besteuerung
Gemäß Art. 10 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft ist die Societas Europaea (SE) wie eine Aktiengesellschaft zu behandeln, d. h. das nationale Steuerrecht findet Anwendung. Die laufende Besteuerung ist vor allem durch die Unternehmensteuerreform geprägt. Aber auch die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Doppelbesteuerungsabkommen sind für die laufende Besteuerung zu beachten. Da sich die laufende Besteuerung nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht bestimmt, sollten insbesondere Standortüberlegungen dahingehend angestellt werden, in welchem Staat die Besteuerung am günstigsten ist. Auch im Rahmen der laufenden Besteuerung ist zwischen der Besteuerung auf der Ebene der SE und der der Anteilseigner zu unterscheiden.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAB-72971 der infoCenter-Beitrag „Societas Europaea” aufrufbar.
I. Besteuerung auf der Ebene der SE
1. Besteuerung in Deutschland
a) Grundlagen
Ausgangspunkt der folgenden Betrachtungen ist, dass die SE einen Sitz in Deutschland hat. Für die Besteuerung der SE ist dann § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die maßgebliche Ausgangsnorm. Danach sind Kapitalgesellschaften, insbesondere Europäische Gesellschaften, die ihre ...