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NWB Nr. 46 vom Seite 4273

Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 15,5 %

Das Bundeskabinett hat am den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem beschlossen. Die Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BSV) v. wurde am im BGBl 2008 I S. 2109 verkündet.

Der paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 %, der ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) 14 %. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den der Arbeitnehmer allein tragen muss. Die Bundesregierung folgte damit einer Empfehlung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt. Insgesamt stehen der Krankenversicherung fast 167 Mrd. € zur Verfügung.

Die Krankenkassen haben ab 2009 nicht mehr selbst die Hoheit über die Höhe der Beitragssätze. Diese legt in Zukunft die Bundesregierung fest. Der gesetzliche Leistungsumfang bei den Krankenkassen ist bereits heute weitgehend identisch. Die Kassen können wegen identischer Zuweisungen je Versichertem durch den Gesundheitsfonds in Zukunft keinen Preiswettbewerb mehr führen. Sie haben aber nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „viele Möglichkeiten,...