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Sächsisches FG Beschluss v. - 6 V 1477/08

Gesetze: AO § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 5, AO § 237, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Beginn der Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen bei Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Bei endgültiger Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels wegen Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die ablehnende Finanzgerichtsentscheidung durch den BFH als unzulässig ist für den Beginn der Frist für die Festsetzung von Aussetzungszinsen die Bekanntgabe des die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfenden Beschlusses und nicht dessen Datum entscheidend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAC-94981

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