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Abgabe von Speisen und Getränken
Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer ggf. ermäßigt besteuerten Lieferung als auch im Rahmen einer nicht ermäßigt besteuerten sonstigen Leistung abgegeben werden. Das BMF hat erläutert, welche Elemente nicht notwendig mit der Vermarktung von Speisen verbunden sind und zur Annahme einer sonstigen Leistung führen und welche Elemente hingegen notwendig damit verbunden sind.