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BVerfG 02.07.2008 1 BvR 3006/07, NWB 45/2008 S. 362

Öffentliches Recht | Gebührenpflichtiges Verfahren bei Kirchenaustrittserklärung verfassungsgemäß

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass das Verfahren zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung vor den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig ist ( NWB LAAAC-87831). Ein Kirchenaustritt mit Wirkung für das staatliche Recht dürfe an ein förmliches Verfahren gebunden werden; die Gebühr sei verfassungsrechtlich geeignet, erforderlich und angemessen. Der Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) gebietet es nicht, Belange der geordneten Verwaltung der Kirchensteuer völlig zurückzustellen. In Nordrhein-Westfalen ist der „Austritt aus einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich” beim Amtsgericht zu erklären, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Woh...