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OFD Münster 26.10.2008 Kurzinfo KSt 8/2008, NWB 45/2008 S. 355

Körperschaftsteuer | Ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens – Anträge auf Auszahlung des Solidaritätszuschlags

Die OFD Münster teilt mit Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 8/2008 v. mit, dass sich derzeit die Einsprüche gegen den Bescheid über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG mit hilfsweisen Anträgen auf gesonderte Festsetzung eines Auszahlungsanspruchs für den auf das Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlag mehren. Die Einsprüche gegen die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens sind als unzulässig zu verwerfen, weil die Festsetzung eines Solidaritätszuschlag-Erstattungsanspruchs nicht Regelungsinhalt des angefochtenen Bescheids ist und mithin keine Beschwer gem. § 350 AO vorliegt. Die Anträge auf gesonderte Festsetzung des Auszahlungsanspruchs für den Solidaritätszuschlag sind abzulehnen. Der Able...