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BBEV Nr. 11 vom Seite 389

Nachlassverwaltung – 3. Teil

Haftung und Vergütung des Nachlassverwalters

von Eberhard Rott, Bonn

Nachdem in den ersten beiden Teilen unseres Beitrags zur Nachlassverwaltung die Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten, die Anordnung und Beendigung sowie die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung dargestellt wurden (vgl. BBEV 2008 S. 320 NWB AAAAC-88072 und S. 340 NWB MAAAC-91207), geht es im nachfolgend letzten Teil um die Haftung des Nachlassverwalters, Strategien zu ihrer Vermeidung sowie den Vergütungsanspruch. Ein besonderes Augenmerk wird wiederum auf die Parallelen und Unterschiede zur Testamentsvollstreckung (vgl. hierzu die BBEV Reihe NWB WAAAC-73184) gelegt, so dass alle Personenkreise angesprochen werden, die mit Nachlassabwicklungen zu tun haben, und nicht nur die „Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e. V.)”.

I. Haftung des Nachlassverwalters

In ihrem Beitrag „Testamentsvollstreckung: Haftungsgefahren erkennen und vermeiden!” (vgl. BBEV 2007 S. 391 NWB MAAAC-63625) haben Rott/Schiffer auf das oftmals unterschätzte Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers und die zunehmende Anspruchsmentalität in diesem Bereich hingewiesen. Für Nachlassverwalter gilt grundsätzlich nichts anderes. Unterschiede gibt es allerdings in der Person der Anspruchsberechtigten. Dies ...