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BFuP Nr. 5 vom Seite 449

Dunkle Seiten der Vorsicht bei Licht besehen

Von Prof. Dr. Thomas Schildbach, Universität Passau

Obwohl Fremdkapital nur gewährt werden kann, wenn die Ausschüttungen an die Eigner begrenzt werden, und imparitätisches Vorgehen die externe Rechnungslegung unabhängig vom Primärzweck prägt, steht Vorsicht im Verdacht, die Gläubiger schädigen zu können. Der Beitrag geht zwei Begründungen für derartige dunkle Seiten der Vorsicht nach und relativiert die dort vorgetragenen Befürchtungen. Die weltweite Praxis, Ausschüttungsschranken per Gesetz oder Vertrag vorsichtig zu ermitteln, spricht auch gegen eine Furcht der Gläubiger vor Vorsicht.

1 Problemstellung

Das Prinzip der Vorsicht in der Rechnungslegung, das weltweit insbesondere als Markenzeichen deutscher Bilanzierung gilt, gerät zunehmend unter Druck. Überraschend sind die Angriffspunkte der Kritiker. Nicht auf den naheliegenden Gebieten der Information des Kapitalmarkts und der Messung der Performance des Managements, wo Zweifel zu erwarten sind, wo inzwischen aber sogar nach möglichen Erklärungen dafür gesucht wird, warum Vorsicht positive Beiträge zur Aufgabenerfüllung leisten kann, sondern vielmehr in ihrer klassischen Gläubigerschutzfunktion wird Vorsicht in Zweifel gezogen. Sie schütze die Gl...