Steht einer Gesellschaft aus Eingangsleistungen, welche mit der Ermittlung der auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteile zusammenhängen, der Vorsteuerabzug zu, weil diese Eingangsleistungen in die Kostenkalkulation der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze einbezogen wurden? - Ist die BFH-Rechtsprechung vom XI R 55/93 (BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907) und vom XI R 61/97 (BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586) durch die (Slg. 2000, I-4177) und vom C-408/98 (Slg. 2001, I-1361) überholt?
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