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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 41/05

Gesetze: ZK Art. 66 ZK-DVO Art. 251 a

Zollrecht: Irrtümlich gewähltes Zollverfahren

Leitsatz

Eine Ungültigerklärung der Zollanmeldung setzt einen Antrag des Anmelders voraus, der innerhalb der Frist von drei Monaten (Art. 251 a ZK-DVO) gestellt werden muss.

Fundstelle(n):
RAAAC-93677

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