Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen
Leitsatz
Der Abzweigung des Kindergeldes im Falle eines mangels Leistungsfähigkeit nicht barunterhaltspflichtigen Berechtigten steht
nicht entgegen, dass das Kind minderjährig ist. Dies gilt zumindest für den Fall, dass für den Minderjährigen ein Vormund
bestellt ist, dem auch die Vermögensfürsorge obliegt.
Eine Abzweigung scheidet aus, wenn die von dem Kindergeldberechtigten erbrachten Unterhaltsbeiträge der Höhe nach dem Kindergeld
entsprechen oder dieses übersteigen.
Über die Abzweigung entscheidet die Familienkasse im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1983 Nr. 24 BAAAC-93652
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