Vereinsrecht
7. Aufl.
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C. Vereine und Steuerrecht
I. Allgemeines
440 Die folgenden Ausführungen geben nur einen Überblick über die verhältnismäßig komplizierten gesetzlichen Bestimmungen zu Vereinen im Steuerrecht. Vorstandsmitglieder, insbesondere Kassierer/Schatzmeister, werden nicht umhin können, die aus der nachfolgenden Darstellung gewonnenen Kenntnisse zu vertiefen. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil sie ggf. persönlich haften, wenn sie für den Verein ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllen (BFH BStBl 1980 II S. 375; BFH NJW 1998 S. 3374; s. dazu Rdn. 524). Ggf. müssen sie sogar mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren rechnen (vgl. dazu Rdn. 525).
441 Zur Vertiefung bietet sich die ausführliche Darstellung von Schleder, Steuerrecht der Vereine, 8. Aufl. 2008 (Reihe: NWB – Brennpunkt) an (vgl. auch noch Koss, Die Besteuerung von Vereinen, NWB F. 2 S. 9809). Außerdem ist aus der Reihe „Das Finanzministerium des Landes NRW informiert” die Broschüre „Vereine und Steuern”, 7. Ausgabe, zu empfehlen. Sie kann vom Presse- und Informationsreferat des Finanzministeriums des Landes NRW, Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf, bezogen oder im Internet unter http://www.fm.nrw.de gegen Bezahlung bestellt werden. Die CD-ROM erleichter...