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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen
Zur Anwendung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG im Fall der Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen (§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG) gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 UStG ist die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen steuerbar, wenn er oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. § 3 Abs. 1b UStG setzt Art. 16 MwStSystRL um. Art. 16 MwStSystRL stellt u. a. die Entnahme eines Gegenstands durch einen Stpfl. aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Über die Gleichstellungsfiktion des Art. 16 MwStSystRL sind grundsätzlich auch die Steuerbefreiungsvorschriften auf Entnahmen anwendbar, sofern im Einzelfall die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an die das Gesetz die Anwendung der Steuerbefreiung knüpft. Für d...