Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Wegfall des anteiligen Gewerbeverlustes bei Teilbetriebsveräußerung
Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung (Bezug: § 10a GewStG).
Praxishinweise: Voraussetzungen für den Verlustabzug nach § 10a GewStG sind Unternehmer- und Unternehmensidentität. Bezüglich der Unternehmensidentität bedeutet dies, dass der Betrieb, der den Verlustabzug geltend macht, den Verlust auch erlitten haben muss. Die Teilbetriebsveräußerung führt zu einer Verselbständigung des (Teil-)Gewerbebetriebs und führt damit auch zu einem teilweisen Verlust der Unternehmensidentität. Ggf. ist der Verlustvortrag entsprechend den Unternehmensverhältnissen zu schätzen (z. B. Umsatzschlüssel).