Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erstattungspflicht für eine eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung
Eine Rückstellung für die Verpflichtung einer GmbH, einer Schwestergesellschaft die von dieser geleisteten Mietzahlungen nach den Grundsätzen der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung zu erstatten, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 31, § 32a, § 32b GmbHG).
Praxishinweise: Wird ein Gegenstand (im Streitfall ein Grundstück) einer Gesellschaft in der Krise zur Nutzung überlassen bzw. nicht bereits vorher abgezogen, so liegt eine eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung vor. Dies hat zur Folge, dass die auf schuldrechtlicher Ebene vereinbarte Gebrauchsüberlassung während der Krise der Gesellschaft in funktionales Eigenkapital umqualifiziert wird. Ein vereinbartes Nutzungsentgelt (Miete) darf deshalb nicht eingefordert werden bzw. muss er...