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BFH 11.09.2008 VI R 13/06, StuB 20/2008 S. 807

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine entsprechende Anwendung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf Arbeitnehmer

Rügt ein Stpfl., der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht (Bezug: § 3 Nr. 12 Satz 1, § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 12 Abs. 1 und 2 AbgG).

Praxishinweise: Der BFH hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, weil die Gültigkeit der Norm nicht entscheidungserheblich ist. Eine Entscheidungserheblichkeit ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Verfassungsmäßigkeit einer Norm ...