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Editorial
Veräußerungsverlust durch Ausfall eines Darlehens
Das zur Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktritterklärung zeigt einmal mehr: Die steuerliche Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG durch ausgefallene Gesellschafterdarlehen scheitert, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind. Im Zweifelsfall sollten Verluste i. S. des § 17 EStG zum frühest denkbaren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Nacke fasst das Urteil zusammen. Mehr auf Seite 4.
Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft
Der BFH hat im Urteil v. nach der vor Einführung des steuerverschärfenden § 8c KStG geltenden Mantelkaufregelung in § 8 Abs. 4 KStG in dem fremdfinanzierten Kauf eines Pkw kurz nach dem Verkauf der Gesellschaftsanteile auch ohne Branchenwechsel die schädliche Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens gesehen. Offen blieb, ob das Umlaufvermögen in die Betrachtung einzubeziehen ist und ein etwaiger originärer Geschäftswert berücksichtigt werden kann. Miles geht ausführlich auf die Problematik ein. Mehr auf Seite 8.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg