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NWB Nr. 43 vom Seite 3983

Abgabefristen für Steuererklärungen

Jetziges Chaos und Lösungsvorschlag

Dr. Karl Niehues

Bei vielen Steuerberatern herrscht Frust darüber, dass die Abgabefristen für Steuererklärungen von der Verwaltung unterschiedlich gehandhabt werden. Die jetzige Vorgehensweise dürfte kaum dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen und Verspätungszuschläge damit anfechtbar sein. Der Beitrag unterbreitet, nachdem kurz auf die zurzeit geltenden Abgabefristen eingegangen wird, einen Lösungsvorschlag.

I. Chaos der Abgabefristen

Das Chaos der Abgabefristen für Steuererklärungen ergibt sich aus folgenden Regelungen:

1. 31. 5. als gesetzlicher Termin

Für die Abgabe von Steuererklärungen gilt gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 AO generell eine Frist bis zum 31. 5. des Folgejahres. Das Chaos fängt damit an, dass diese gesetzliche Frist in der Praxis aus folgenden Gründen keine Rolle spielt:

  • Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 AO hat der Gesetzgeber der Finanzverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, die Abgabefristen zu verlängern. Aufgrund entsprechender Verwaltungserlasse gilt die gesetzliche Frist nicht für Steuerpflichtige, die durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine vertreten werden.

  • Viele Arbeitnehmer reichen schon zu Beginn des Jahres die Steuererklärungen ein, da...