StFG § 15
Abschnitt 2: Wirtschaftsstabilisierung [1]
Teil 1: Wirtschaftsstabilisierungsfonds [2]
§ 15 Errichtung des Fonds [3]
Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF –“ errichtet.
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QAAAC-93206