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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 577/03

Gesetze: AO § 42, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 2a

Gestaltungsmissbrauch bei einer inkongruenten Gewinnausschüttung verbunden mit einer disquotalen Einlage

Leitsatz

Eine inkongruente Gewinnausschüttung verbunden mit einer disquotalen Einlage ist grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich rechtmäßig erfolgt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAC-93021

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