Anordnung einer Außenprüfung auch nach umfangreicher Prüfung der Besteuerungsgrundlagen durch den Innendienst zulässig
Leitsatz
Ein als Mittelbetrieb eingestufter Betrieb muss mit Außenprüfungen nach dem allgemeinen Prüfungsrythmus rechnen. Dabei können
sich Abweichungen von einem statistischen Mittelwert nach oben oder unten ergeben.
Zur Begründung der Anordnung einer derartigen Prüfung genügt regelmäßig der Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften.
Auch nach umfangreicher Prüfung der Besteuerungsgrundlagen durch den Innendienst ist weiterhin die Anordnung einer Außenprüfung
zulässig, weil trotz allem für die Außenprüfung noch hinreichende Prüffelder verbleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 38 Nr. 2 NAAAC-93019
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.