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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 118/08

Gesetze: AO § 193 Abs. 1BpO (St) § 4

Anordnung einer Außenprüfung auch nach umfangreicher Prüfung der Besteuerungsgrundlagen durch den Innendienst zulässig

Leitsatz

  1. Ein als Mittelbetrieb eingestufter Betrieb muss mit Außenprüfungen nach dem allgemeinen Prüfungsrythmus rechnen. Dabei können sich Abweichungen von einem statistischen Mittelwert nach oben oder unten ergeben.

  2. Zur Begründung der Anordnung einer derartigen Prüfung genügt regelmäßig der Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Auch nach umfangreicher Prüfung der Besteuerungsgrundlagen durch den Innendienst ist weiterhin die Anordnung einer Außenprüfung zulässig, weil trotz allem für die Außenprüfung noch hinreichende Prüffelder verbleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 38 Nr. 2
NAAAC-93019

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