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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 372/07

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2

Steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nur bei unbarer Zahlung

Leitsatz

  1. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d § 35a EStG können nur bei unbarer Zahlung berücksichtigt werden.

  2. Der Gesetzestext selbst sah von Anfang an eine unbare Zahlung als Voraussetzung vor. Damit sollte sichergestellt werden, dass die beim Stpfl. abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistung beim Empfänger auch versteuert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 409 Nr. 7
EAAAC-93009

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