Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 2 V 1545/07

Gesetze: EnergieStG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EnergieStG § 50 Abs. 4 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Steuerentlastung für Biokraftstoffe

Vermischung mit anderen Energieerzeugnissen

Leitsatz

Die Regelung des § 50 Absatz 4 Satz 2 Energiesteuergesetz, nach der Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse hergestellt werden, in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoffe gelten, hat bei summarischer Prüfung nur für solche Biokraftstoffe Bedeutung, bei denen nicht ausdrücklich vorausgesetzt wird, dass sie mit anderen Energieerzeugnissen unvermischt sind und führt nicht dazu, dass die nach § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Energiesteuergesetz begünstigten (unvermischten) Biokraftstoffe anteilig auch dann begünstigt sein sollen, wenn sie mit anderen Energieerzeugnissen vermischt sind. (Änderung der im Beschluss vom 2 V 1544/07 vertretenen Auffassung des FG des Landes Sachsen-Anhalt).

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-93005

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen