Umsatzsteuerliche Organschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Stellt eine GmbH während des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Einzelunternehmen des GmbH-Geschäftsführers
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und bestellt das Amtsgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, dem
die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen der GmbH nicht übertragen wird, endet die Organschaft erst mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2. Deswegen ist die Umsatzsteuerzahllast, die in Folge der spätestens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden
Uneinbringlichkeit aufgelaufener Kreditoren durch Berichtigung der darauf entfallenden Vorsteuer entsteht, bei summarischer
Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem Einzelunternehmen als Organträger geltend zu machen.
Tatbestand
Fundstelle(n): CAAAC-93001
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