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FG Münster Urteil v. - 14 K 4133/07 E EFG 2008 S. 1845 Nr. 23

Gesetze: AO § 182 Abs. 1, AO § 164, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Abgabenordnung:

Keine Anpassungspflicht des Folgebescheids bei lediglich "interner" Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung des Grundlagenbescheids

Leitsatz

1) Ein Grundlagenbescheid, der den Regelungsgehalt des Folgebescheids unberührt lässt, löst weder eine Anpassungspflicht noch ein Anpassungsrecht nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO aus.

2) Für die Annahme eines Änderungsbescheids i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO muss es im Umfang der in § 182 Abs. 1 AO festgelegten Bindungswirkung zu einer erstmaligen Regelung oder zu einer inhaltlichen Veränderung des bisherigen Regelungszustands kommen.

3) Die Aufhebung des Vorbehalt der Nachprüfung beim Grundlagenbescheid löst eine Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO aus. Dies gilt nicht, wenn der Vorbehalt lediglich "intern" aufgehoben wird und der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 4 AO kraft gesetzlicher Anordnung entfällt.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1845 Nr. 23
CAAAC-92992

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