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FG München 03.08.2007 1 K 4489/06 , NWB direkt 42/2008 S. 4

Unzureichende Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens

Die Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung bezeichnet den Klagegegenstand nicht ausreichend, wenn im Einspruchsverfahren keinerlei Tatsachen vorgebracht wurden, aus denen sich eine Beschwer ergäbe. Die Beschwer fehlt auch dann, wenn die Steuer auf Null festgesetzt ist.