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Vorlageersuchen an eine Bank
Sofern allein die Vorlage von Kontoauszügen für einen konkret benannten Zeitraum zur weiteren Sachverhaltsaufklärung geeignet ist, handelt das Finanzamt auch dann ermessensgerecht, wenn es die Bank ohne vorheriges Auskunftsersuchen um Vorlage der vorhandenen Unterlagen gem. § 97 AO ersucht.