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Director-Haftung bei Limited Company
Der Director einer Limited Company mit Sitz im Inland haftet als gesetzlicher Vertreter für pflichtwidrig von den Arbeitslöhnen der Limited Company nicht einbehaltene Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge sowie hierauf entfallende Verspätungs- und Säumniszuschläge; insoweit liegt keine gesellschaftsrechtlich begründete und daher nach englischem Recht zu beurteilende Haftung vor, so dass die einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts maßgeblich sind. Auch der Director einer Limited Company darf, wenn infolge eines Liquiditätsengpasses die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteueranteil) nicht ausreichen, die Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder Teilbetrag auszahlen, so dass er aus den dann übrig bleibenden Mitteln die ...