Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG;
und
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Unter Verweis auf das (BStBl 2008 II S. …) 1 sind die Regelungen im (BStBl 2000 I S. 587), nach denen eine Bilanzberichtigung sich nur auf den unrichtigen Ansatz von Wirtschaftsgütern (aktive und passive Wirtschaftsgüter einschl. Rückstellungen) sowie Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde und der Höhe nach bezieht und eine Änderung des steuerlichen Gewinns ohne Auswirkungen auf diese Ansätze keine Bilanzberichtigung ist, nicht weiter anzuwenden.
Änderungen des Gewinns aufgrund der Berücksichtigung außerbilanzieller Hinzu- oder Abrechnungen berühren keinen Bilanzansatz; eine Bilanzänderung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist insoweit nicht zulässig ( BStBl 2008 II S. …).
Dieses Schreiben entspricht dem , das im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2141.2.1-2/2 St 32/St 33
Fundstelle(n):
QAAAC-92675