Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist bei beschränkt Steuerpflichtigen
Leitsatz
Der Mindeststeuersatz gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG von 25 v.H. des Einkommens eines beschränkt Steuerpflichtigen mit gewerblichen
Einkünften verstößt weder gegen Gemeinschafts- noch gegen Verfassungsrecht, sofern er nicht höher ist als der Steuersatz,
der sich für den betroffenen Steuerpflichtigen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte
zuzüglich eines Betrages in Höhe des Grundfreibetrages ergeben würde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 329 Nr. 6 CAAAC-92496
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