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StuB Nr. 19 vom Seite 753

Wie verlässlich ist die verbindliche Auskunft n. F.?

Bindungswirkung des § 89 Abs. 2 AO nach Einführung der StAuskV und AEAO-Erlass 2008

von Dipl.-Vw. RA Ulrich Lichtinghagen, Gummersbach, und RAin Andrea Christina Verpoorten, Bonn und RAin Andrea Christina Verpoorten, Bonn

Bis zum Jahresbeginn folgten wechselnde Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur verbindlichen Auskunft n. F. teils im Monatsrhythmus aufeinander. Erst mit Erlass der Steuerauskunftsverordnung (StAuskV) und des im Januar geänderten Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO 2008) zeichnet sich nunmehr ein normativ verfestigtes Bild des neuen Rechtsinstitutes ab. Der folgende Beitrag stellt die verbindliche Auskunft im Lichte der beiden genannten Materien dar. Er behandelt damit insbesondere die Reichweite einer einmal erteilten Auskunft, die fortan auch bei positiver Bescheidung und nicht mehr nur im Falle ihrer Ablehnung als Verwaltungsakt qualifiziert wird und damit einen – auch für die Praxis relevanten – Charakterwechsel hin zur Zusage erfährt. Die Autoren zeigen auf, inwieweit eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen dennoch die Verbindlichkeit und damit den Vertrauensschutz auf eine bereits erlangte Auskunft – teils rückwirkend, teils erst für die Zukunft – beseitigen kann.

Kernfragen
  • Was sind die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Antrags nach § 1 Abs. 1 StAuskV?

  • Wie sollte vorgegangen werden, wenn das FA nicht auf den Antrag auf verbindliche Auskunft reagiert?

  • Wie verlässlich i...