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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu Versicherungsbeiträgen
(1) Die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG für die Steuerfreiheit vorausgesetzte gesetzliche Verpflichtung zu einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers ergibt sich für einen Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung aus § 257 Abs. 2a Satz 1 SGB V. (2) Die Vorlage der Bescheinigung nach § 257 Abs. 2a Satz 3 SGB V ist nicht konstitutive Voraussetzung der Steuerbefreiung. (3) § 257 Abs. 2a SGB V findet auch auf Stpfl. Anwendung, die eine Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, das in einem anderen Land der EU seinen Sitz hat. (4) § 257 Abs. 2a SGB V beschränkt nicht die Dienstleistungsfreiheit i. S. des Art. 49 EGV (Bezug: § 3 Nr. 62, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 257 Abs. 2, 2a SGB V; Art. 49, 50 EGV; Richtlinie 92/49/EWG).
Praxishinweise: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses zu einer Zukunftssicherungsleistungen ist, dass hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht...